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Am Wochenende mit Cannabis entspannen: Welche Regeln gelten für den Anbau?

Für nicht wenige Menschen ist der Konsum von Cannabisprodukten ein wichtiger Bestandteil ihrer Entspannung. Sei es daheim oder auf einer Wochenendreise: Seit dem 1.4.2024 ist der Konsum von „Gras“ für Erwachsene in Deutschland nicht länger verboten. Wer auf legalem Wege hochwertiges Cannabis kaufen möchte, kann die Hanfpflanzen selbst anbauen oder einer Anbauvereinigung beitreten. Hier sind Anbau und Abgabe an Mitglieder offiziell erlaubt – aber nur unter strengen Auflagen.

Anbauvereinigungen dürfen Cannabis anbauen: diese Regeln gelten

Wer in der Bundesrepublik etwa an einem entspannenden Wellness-Wochenende kiffen möchte, benötigt in erster Linie eines: eine seriöse Bezugsquelle. Um zu verhindern, dass Cannabis auf illegalem Wege und in minderwertiger Qualität weitergegeben wird, gibt es seit der Legalisierung die sogenannten Cannabis-Clubs, die offiziell Anbauvereinigungen heißen. Diese dürfen Hanf anbauen und die auf diese Weise gewonnenen Produkte an ihre Mitglieder abgeben. Allerdings unterliegen diese Anbauvereinigungen, die vor dem Gesetz als Vereine gelten, strengen Regelungen. So dürfen die Pflanzen innerhalb der Vereinigung nur gemeinschaftlich angebaut werden. Das Cannabis muss eine gewisse Qualität aufweisen, die durch regelmäßige Stichproben sichergestellt werden muss.

Auch die Behörden haben das Recht, die Räumlichkeiten, die Anzahl der Pflanzen und auch die Qualität zu überprüfen. Die Räume des Cannabis-Clubs müssen vor dem Zugriff Unbefugter entsprechend geschützt werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche dürfen auf keinen Fall Zugang zu den Pflanzen oder den Produkten erlangen: Für Minderjährige bleibt der Konsum von Cannabis in jeglicher Form weiterhin verboten. Zudem gelten für den Anbau der Hanfpflanzen sowie die Gewinnung der THC-haltigen Produkte bestimmte Hygienestandards. Damit soll verhindert werden, dass es zu Verunreinigungen der Pflanzen durch Pilze, Bakterien oder andere Krankheitserreger kommt. Auch diese Maßnahmen tragen zu einer guten Qualität des Cannabis bei.

Anbau- und Abgabemenge von Cannabis sind auch in Clubs limitiert

Auch wenn Anbauvereinigungen offiziell eine Genehmigung erhalten, Hanfpflanzen anzubauen, bedeutet dies nicht, dass sie eine unbegrenzte Menge an Pflanzen ihr Eigen nennen dürfen. Wie viele Pflanzen genau in den Räumlichkeiten des Vereins vorhanden sein dürfen, hängt davon ab, wie viele Mitglieder der Vereinigung angehören. Erlaubt sind maximal 500 Mitglieder pro Club. Jeder, der sich um eine Mitgliedschaft bewirbt, muss nachweisen, dass er noch keiner anderen Anbauvereinigung angehört: Es ist nämlich nicht erlaubt, sich gleich mehreren Clubs anzuschließen. Der Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Beitrittsbewilligung müssen jeweils in schriftlicher Form festgehalten werden. Grundsätzlich ist es möglich, selbst eine Anbauvereinigung zu gründen. Diese muss aber von der zuständigen Gemeinde genehmigt werden, denn es darf nur eine bestimmte Anzahl an Vereinigungen passend zur Einwohnerzahl geben.

Auch die Abgabemenge innerhalb der Clubs ist begrenzt. Pro Monat darf jedes Mitglied nicht mehr als 50 g Cannabis erhalten; Mitglieder unter 21 Jahren sogar nur 30 g. Es ist nicht erlaubt, das Cannabis mit anderen Produkten wie Tabak oder auch Lebensmitteln zu vermischen und in dieser Form weiterzugeben. Anbauvereinigungen haben ihren Mitgliedern gegenüber eine Aufklärungspflicht und müssen die abgegebenen Produkte mit Angaben zur verwendeten Sorte, dem THC-Gehalt und den mit dem Konsum verbundenen Risiken auszeichnen. Manche Punkte des neuen Cannabisgesetzes sind aber noch nicht eindeutig geklärt und müssen in den kommenden Wochen und Monaten abschließend definiert werden (Stand: April 2024).