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Wellness- und Kurzreisen › Reiserecht

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Wenn bei der Reiseplanung etwas dazwischen kommt

Urlaub und generell das Reisen ist für die meisten Menschen mit die schönste Sache im Leben. Man kommt aus dem Alltag raus, sieht Unbekanntes und kann neue Erfahrungen machen, Menschen kennenlernen und die Akkus wieder aufladen. Es ist also verständlich, dass viele gar nicht früh genug mit der Planung der Reise beginnen können. Denn man sagt ja, die Vorfreude ist schon die schönste Freude. Und es lässt sich doch viel besser die Zeit bis zum Urlaub herumbekommen, wenn man sich bis dahin schon sehr über sein Ziel freuen und sich damit beschäftigen kann.

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Flugrechte: Ihre Abhilfe bei Verspätungen und Annullierungen

Ihr Traumurlaub steht kurz bevor, die Koffer sind gepackt und Sie stehen in Urlaubsstimmung am Flughafen. Doch nun müssen Sie feststellen, dass Ihr Flug verspätet ist oder sogar annuliert wurde. Lassen Sie sich den wohlverdienten Urlaub durch solche Vorkommnisse nicht vermiesen, sondern informieren Sie sich über Ihre Flugrechte. Kennen Sie Ihre Flugrechte? Über 80% der Flugpassagiere wissen nach wie vor nicht, welche Ansprüche sie im Falle von gestrichenen Flügen oder einer Verspätung geltend machen können. Dies kann nicht nur zu großen Unannehmlichkeiten führen, sondern zudem auch hohe Kosten für die Betroffenen verursachen. Dabei muss dies nicht der Fall sein! Informieren

Die Reiserücktrittsversicherung

Kennen Sie das,… …man möchte eine bereits gebuchte Reise antreten, doch etwas Gravierendes gerät dazwischen, sodass man die Reise unbedingt stornieren muss? Sie befinden sich gerade in der Situation, dass Sie nicht wissen, wie Sie an die Sache rangehen können und geraten in Panik? Dabei gibt es keinen Grund zur Sorge. Die Reiserücktrittsversicherung: Unser Retter in Not! Grundsätzlich haben Sie mit der Buchung der Reise ein Vertragsangebot abgegeben, an welches Sie auch gebunden sind. Das Reiserecht macht bei der Bindung jedoch eine Ausnahme, indem es dem Reisenden ein Recht auf Reiserücktritt einräumt, die so genannte Reiserücktrittsversicherung. Der Reisende kann also

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Irrtümer bei der Onlinebuchung

Das Reiserecht im Einsatz Nehmen wir an, Sie möchten eine Reise per Onlinebuchung organisieren, verklicken sich aber bei der Auswahl des Reiseziels. Ziemlich ärgerlich, oder? Dabei macht es einen riesen Unterschied aus, wenn Sie den Irrtum einen Monat vor Check-In oder einen Tag vorher bemerken. Bei Erkennung des Irrtums deutlich vor dem Einchecken, gibt es für Sie Möglichkeiten zur Schadensbegrenzung. Diese Aktionen finden im Bereich des Reiserechtes statt und treten häufiger auf als erwartet.

Schutz von Rechten an geistigem Eigentum

Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen Geisteswerke und keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich gliedert sich die Rechtsordnung in Urheberrechte (z.B. literarische und künstlerische Werken) und Gewerblichem Rechtsschutz (Patente, Marken, Muster). Die Rechte an Geistigem Eigentum sollen ermöglichen, einen wirtschaftlichen Nutzen des zu schützenden Gegenstandes zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen. Zahlreiche Schutzrechte bestehen auch im touristischen Sektor. Daten auf Schutzrechte prüfen Eigentum : Auf dem Reiseportal Verwoehnwochenende.de gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Rechtsprechung. Daher ist die Verwendung nicht eigener urheberrechtlich geschützter Bilder oder Texte ohne Einwilligung des Rechteinhabers unzulässig und

Flüchtlingsunterkünfte

Eine Flüchtlingsunterkunft dient Menschen die Opfer von Menschenhandel, Zwangsprostitution und politischer Verfolgung geworden sind. Menschen denen die Heimat unter den Füßen weggerissen wurde. Flüchtlinge wissen nicht mehr wohin und haben oftmals monatelange Fußmärsche hinter sich gebracht. Das Hauptziel ist oftmals das westliche Europa. Hier sehen diese Menschen die Chance ihres Lebens. Kleine Kinder und sogar alte Menschen nehmen diese Strapazen auf sich um endlich der Unterdrückung zu entfliehen. Zu solchen Unterkünften zählen auch heruntergekommene Häuser, Container, Baracken, unausgestattete Gewerbebauten oder ausgemusterte Schulgebäude. Die Unterbringung solcher Flüchtlinge erfolgt zunächst in Erstaufnahmeeinrichtungen. Nach ungefähr 6 Wochen werden die Menschen anhand einer so

Reiserecht – Erhöhung des Reisepreises

Zulässigkeit der Erhöhung des Reisepreises Reisende sind sich oft im Unklaren darüber, inwiefern ein Reisevertrag im Nachhinein seitens des Reiseveranstalters geändert werden darf. Zumeist wird der zuvor vereinbarte Reisepreis erhöht, doch nicht jede Erhöhung ist zulässig. Die Regelungen darüber finden Reisende in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auch im §651 a Absatz 4,5 BGB. Im Allgemeinen gilt, dass ein Reisevertrag nur geändert werden darf, wenn dies nicht zum Nachteil des Reisenden führt. Wenn es zu einer Erhöhung des Reisepreises kommt, dann muss es im geänderten Reisevertrag Angaben zur Berechnung des neuen Preises geben. Erlaubte Reisepreiserhöhungen sind die Beförderungskosten, die Abgaben für

Reiserecht – Reisemangel

Was ist ein Reisemangel? Oft ist die Rede davon, dass eine Reise, oder einzelne Reiseleistungen bei einer Pauschalreise mangelhaft waren, doch so genau weiß niemand, was Mängel bei einer Reise sind. Eine gebuchte Reise ist dann mangelhaft, wenn sie eindeutig nicht den angegebenen Leistungen in der Reisebestätigung beziehungsweise den Angaben im Reiseprospekt entspricht. Genaueres zum Reisemangel steht im §651e, BGB. Ein Beispiel für einen erheblichen Reisemangel ist, wenn das Hotel vor Ort eine schlechtere Klassifizierung hat als das gebuchte Hotel im Prospekt. Dennoch ist nicht jede Beeinträchtigung ein Reisemangel, denn es ist zwischen einem Mangel und einer bloßen Unannehmlichkeit zu

Reiserecht – Das Reiseprospekt

Was sind die Anforderungen an ein Reiseprospekt? Im Reiserecht zählen zu Reiseprospekte nicht nur das Prospekt im eigentlichen Sinne, sondern auch Broschüren, Kataloge, Web-Sites und auch Werbe-Videos. Bei der Erstellung eines Prospektes haben Reiseveranstalter verschiedene Vorgaben zu beachten, die in der BGB-Info-Verordnung festgehalten sind. Reiseveranstalter müssen sich sowohl an die Prospektwahrheit als auch an die Prospektklarheit halten. Prospektwahrheit bedeutet, dass alle Angaben die gemacht wurden auch tatsächlich zutreffen. Ebenfalls dürfen auf den verwendeten Fotos nur die geworbene Unterkunft, oder das Transportmittel zu sehen sein und nicht zum Beispiel ein anderes, besseres Hotel. Des Weiteren dürfen im Prospekt keine Beeinträchtigungen verschwiegen

Reiserecht – Der Sicherungsschein

Allgemeines über den Sicherungsschein Für Reisende ist es wichtig, dass ihre Urlaubsreise von A-Z durchgeplant und abgesichert ist. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Urlaubs- oder Kurzreise bei einem Reiseveranstalter gebucht wurde und die branchenübliche Anzahlung vom Kunden durchgeführt wurde, der Reiseveranstalter danach aber Insolvenz anmeldet. Im noch schlimmeren Fall wurde die Reise bereits angetreten und der Reisende erfährt Beispielsweise in seinem lang ersehnten Wellnesurlaub von der Insolvenz seines Reiseveranstalters. Viele denken, dass sie dies so hinnehmen müssen und die Chance das bereits gezahlte Geld wiederzubekommen sehr gering ist. Doch dieses Risiko wird durch den so genannten Sicherungsschein verringert. Seit

Reiserecht – Der Reisevertrag

Allgemeine Definition Das Reiserecht gilt nur, bei Pauschalreisen, das heißt wenn der Reiseveranstalter mindestens zwei Hauptreiseleistungen, wie zum Beispiel Flug und Hotel zu einem Gesamtpreis verkauft. Beim Abschluss eines Reisevertrages gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingen (AGB) und der Paragraph 651a -§651m im BGB. Ein Reisevertrag wird immer abgeschlossen, ganz gleich ob es sich um einen Wellnesskurzurlaub, um eine Städtereise oder um einen längeren Urlaub handelt. Der Reisevertrag wird vor allem als Schutz für den Reisenden abschlossen. Der Reisende hat durch den Abschluss des Reisevertrages sowohl Rücktritts- und Kündigungsrechte, Gewährleistungsrechte als auch einen Insolvenzschutz des Reisepreises. Der Reisevertrag verpflichtet den Reiseveranstalter eine

Reiserücktrittsversicherungen

Ein Kurzurlaub kostet oft eine Menge Geld. Viele Menschen sparen mehrere Monate im Voraus für ihren lang ersehnten Urlaub. Eine Stornierung der Reise ist oftmals sehr enttäuschend zudem sind die Stornogebühren sehr hoch. Die meisten Gründe eines Reiserücktritts geschehen plötzlich und unerwartet, deswegen kann die Abschließung einer Reiserücktrittsversicherung oft sehr zweckvoll sein. Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll? Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um eine sehr kostspielige und langfristig gebuchte Kurzreise handelt. Denn man weiß nie was bis zum geplanten Reisetermin passieren kann. Bei kurzfristig gebuchten Reisen sollte man auch wegen der hohen Stornokosten, solch eine

Reiseversicherungen

Viele große Versicherungsunternehmen bieten Reiseversicherungen an. Da der Mensch sich gerade im Urlaub sicher fühlen will, schließen viele Menschen so eine Versicherung ab. Man weiß ja nie was am Urlaubsort auf einen so kommt, so kann es sein, dass man krank wird, sich ein Körperteil bricht oder auch, dass das Gepäck verschwindet. Für alle möglichen Fälle gibt es Versicherungen. Die Frage, die sich hier immer mehr aufdrängt ist allerdings: Welche dieser ganzen Versicherungen macht eigentlich wirklich Sinn, und welche sind nur Geldschneiderei und werden eigentlich gar nicht gebraucht? Eine Antwort auf diese Frage wird es im Folgenden geben. So finden

Tipps: das müssen Sie beim Reisekredit beachten (Werbung)

Gerade Familien mit Kindern wissen ein Lied davon zu singen, dass eine Urlaubsreise heute kein Schnäppchen mehr ist, Urlaubskredite sind heute an der Tagesordnung. Auch wenn die Buchung über einen noch so günstigen Anbieter erfolgt, für vier Personen sind bei allem Tricksen mit Zimmern und Abflughäfen schnell dreitausend Euro fällig. Selbst Last-minute-Reisen werden zu einer Belastung für die Haushaltskasse. Damit der Urlaub aber kein finanzielles Trauma wird, hier fünf Tipps:

Urheberrechte und gewerblicher Schutz

Eine Handreichung für Hotelpartner der Internetplattform Verwoehnwochenende Schutzrechte am geistigen Eigentum Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen Geisteswerke und keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich gliedert sich die Rechtsordnung in Urheberrechte (z.B. literarische und künstlerische Werken) und gewerblichen Schutz (Patente, Marken, Muster). Die Rechte an geistigem Eigentum sollen ermöglichen, einen wirtschaftlichen Nutzen des zu schützenden Gegenstandes zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen. Zahlreiche Schutzrechte bestehen auch im touristischen Sektor. Umgang mit Bildmaterialien Thematische Bilder und stimmige Bezeichnungen von Arrangements können zur Hotelbuchung anregen. Jedoch ist die Verwendung von Fremdmaterial mit klar definierten, rechtlichen Bedingungen

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Reisen in der Gruppe für mehr Spaß (Werbung)

Eine Reise die ist lustig, besonders dann, wenn man sie mit mehreren Freunden, der Familie, einem Verein oder einer Jugendgruppe unternimmt. Gruppenreisen bieten nicht nur wertvolle Gemeinschaftserfahrungen, sie fördern auch soziale Kompetenzen. Gleichzeitig hält eine Gruppenreise die Reisekosten niedrig. Mehr ist manchmal besser Mehr ist nicht immer besser – Gruppenreisen sind eine Ausnahme. Es spricht natürlich nichts gegen einen entspannenden Urlaub zu zweit, jedoch sorgen unterschiedliche Menschen immer für gute Stimmung. Seien es die Arbeitskollegen, die besten Freunde, Familienmitglieder oder die Kollegen aus dem Sportverein – wer mit mehreren Personen reist, kann Geld sparen und gleichzeitig viel Spaß haben. Die