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Nach dem Lockdown: Urlaub in Deutschland

Die gute Nachricht vorab: Während die Temperaturen und das Bedürfnis nach Urlaub weiter steigen, nehmen die Inzidenzen bundesweit immer weiter ab und lassen schrittweise Lockerungen zu. Da alle 16 Bundesländer aktuell eine Inzidenz von unter 100 aufweisen, können bereits wieder erste Reisen stattfinden. Was Sie bei der Planung für Ihren Urlaub in Deutschland dennoch beachten müssen, zeigen wir Ihnen in diesem Beitrag.

Strandkörbe Nordsee

Quelle: Michael Siebert, pixabay.com

Urlaub in Deutschland wieder möglich

Von nicht unbedingt notwendigen Reisen ins Ausland rät die Bundesregierung dringend ab. Zudem sind Auslandsreisen momentan mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da sie in vielen Fällen eine Testpflicht oder Pflicht-Quarantäne mit sich ziehen. Daher bietet es sich an, den nächsten Urlaub in Deutschland zu verbringen und die Schönheiten der eigenen Heimat zu erkunden. Wie wär’s mit einem Wellnesswochenende oder einer Gourmetreise?

In allen Bundesländern sind die 7-Tage-Inzidenzen in den vergangenen Tagen weiter gesunken, sodass erste touristische Reisen wieder zugelassen werden. Generell gilt jedoch: Ab einer Inzidenz von über 100 greift die bundesweite Notbremse und Reisen zu touristischen Zwecken sind nicht erlaubt.

Ein Überblick über die Regeln der Bundesländer

Die Schutzverordnungen und geplanten Öffnungsschritte unterscheiden sich je nach Bundesland und Inzidenz. Daher haben wir im Folgenden eine Übersicht für Sie erstellt, damit Sie Ihren nächsten Urlaub in Deutschland besser planen können. Die Regelungen können Sie auf der jeweiligen Webseite des Bundeslandes nachschauen. Grundsätzlich gilt aber: Ist die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100, treten in den Bundesländern Lockerungen von touristischen Übernachtungen, der Gastronomie und Kultureinrichtungen in Kraft. Aktuell sind touristische Reisen in Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen und Thüringen noch nicht erlaubt.

Baden-Württemberg

  • Beherbergungsbetriebe sind hier geöffnet. Besucher, die weder genesen oder vollständig geimpft sind, müssen alle drei Tage einen negativen Schnelltest vorweisen
  • Nach 14 aufeinanderfolgenden Tagen mit einer Inzidenz von unter 100 dürfen in Beherbergungsbetrieben die Saunen, Bäder und Wellnessbereiche wieder öffnen
  • Die Innen- und Außengastronomie ist bis 21 Uhr geöffnet
  • Kulturelle Einrichtungen sowie zoologische Gärten haben für Personen mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis geöffnet

Bayern

  • Beherbergungsbetriebe sind für touristische Zwecke wieder offen. Voraussetzung bei der Anreise ist ein negativer aktueller Corona-Test. Zudem muss alle 48 Stunden ein neues negatives Testergebnis vorgelegt werden
  • Kur-, Therapie- und Wellnessangebote wie Schwimmbäder oder Fitnessräume sind im Beherbergungsbetrieb für die Gäste wieder möglich
  • Touristische Angebote wie Stadtführungen, Fluss- und Seenschiffahrten sind unter Vorlage eines negativen Testergebnisses ebenfalls erlaubt
  • Die Außengastronomie ist für Besucher mit Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung wieder geöffnet. Auch hier ist ein negatives Testergebnis notwendig

Berlin

  • Touristische Reisen in Hotels und anderen Beherbergungsbetrieben sind aktuell noch untersagt, aber werden mit Blick auf die sinkende Inzidenz diskutiert und schrittweise umgesetzt
  • Die Außenbereiche von Gaststätten dürfen für Besucher mit einem negativen Testergebnis oder einem Impft- bzw. Genesenen-Nachweis öffnen
  • Touristische Angebote im Freien sowie Museen, Galerien und Gedenkstätten haben mit der Voraussetzung einer Kontaktnachverfolgung und der Vorlage eines negativen Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweises wieder geöffnet

Brandenburg

  • Touristische Übernachtungen sind hier grundsätzlich möglich. Aber aufgepasst: Hotels und hotelähnliche Unterkünfte dürfen bislang nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden. Übernachtungen in Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind gestattet, sofern diese über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Zusätzlich wird bei der Anreise ein negatives Testergebnis benötigt. Ab dem 11. Juni sollen die Hotels wieder zu öffnen dürfen
  • Die Außengastronomie kann bei einer stabilen Inzidenz für Besucher mit einem negativen Testergebnis oder einem Impft- bzw. Genesenen-Nachweis öffnen. Auch hier ist eine Terminbuchung Pflicht.
  • Freizeitangebote wie Museen, Galerien und Freizeitparks können unter Auflagen wieder besucht werden

Bremen

  • Übernachtungen zu touristischen Zwecken sind in Beherbergungsbetrieben unter Vorlage eines negativen Corona-Tests gestattet
  • Die Außengastronomie darf für Getestete, Genesene und vollständig Geimpfte bis 23 Uhr wieder öffnen
  • Museen, Galerien und Zoos haben wieder geöffnet

Hamburg

  • Übernachtungsangebote für touristische Zwecke sind aktuell nicht gestattet
  • Die Außenbereiche der Gastronomie sind mit Maßnahmen der Kontaktnachverfolgung geöffnet. Ein Schnelltest ist hier nicht erforderlich
  • Ausstellungshäuser, Museen sowie Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen ab dem 28. Mai wieder öffnen

Hessen

  • Beherbergungsbetriebe haben geöffnet. Auch hier ist bei der Anreise ein negatives Testergebnis notwendig und muss zweimal in der Woche erneut durchgeführt werden
  • Freizeitangebote, die draußen stattfinden, können wieder genutzt werden. Museen, Schlösser und Galerien können mit tagesaktuellem Test ebenfalls besucht werden
  • Die Außengastronomie öffnet für Besucher mit negativem Testergebnis und Maßnahmen der Kontaktnachverfolgung

Mecklenburg-Vorpommern

  • Touristische Reisen sind hier erst ab dem 14. Juni wieder möglich, Genesene und vollständig Geimpfte sind von der Regelung jedoch befreit
  • Die Außengastronomie öffnet für die Gäste ohne Testpflicht, allerdings wird dieser für den ebenfalls geöffneten Innenbereich gefordert
  • Ab dem 1. Juni können Museen und kulturelle Einrichtungen wieder besucht werden

Niedersachsen

  • Die Beherbergungsbetriebe haben wieder geöffnet. Gäste, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, müssen bei der Anreise einen negativen Schnelltest vorzeigen. Zudem muss mindestens zweimal pro Woche erneut einen negativen Test nachweisen
  • Getestete, Genesene und vollständig Geimpfte können die Außengastronomie wieder nutzen
  • Museen, Galerien und Ausstellungen haben bei einem zeitlich begrenzten Aufenthalt für Gäste offen, die über einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis verfügen

Nordrhein-Westfalen

  • Beherbergungsbetriebe sind unter Voraussetzung eines negativen Testergebnisses wieder für touristische Zwecke geöffnet – für Genesene und Geimpfte entfällt die Testpflicht. Gleiches gilt für die Außengastronomie
  • Kunstausstellungen, Museen, Schlösser und ähnliche Einrichtungen können nach vorheriger Terminbuchung besucht werden

Rheinland-Pfalz

  • Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes sind geöffnet, aber gastronomische Angebote im Innenbereich sind nur ab einer Inzidenz von unter 50 wieder möglich. Außerdem muss alle 48 Stunden ein Corona-Test durchgeführt werden
  • Kulturelle Einrichtungen wie Museen und Ausstellungen sind nach einer Terminbuchung möglich
  • Die Außengastronomie kann mit Termin und negativem Testergebnis von den Besuchern genutzt werden

Saarland

  • Hotels und andere Beherbergungsbetriebe öffnen für touristische Reisen ab dem 31. Mai
  • Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie die Außengastronomie haben unter Vorlage eine negativen Testergebnisses für Gäste geöffnet
  • Zusätzlich soll ab dem 31. Mai die Gastronomie im Innenbereich öffnen und Bus- sowie Schiffsreisen wieder möglich sein

Sachsen

  • Touristische Übernachtungen sind momentan nicht gestattet und werden erst ab einer Inzidenz von unter 50 zugelassen
  • Kultureinrichtungen wie Kino, Theater oder Museen haben mit Terminbuchung, Kontakterfassung und Testpflicht geöffnet, wenn die 7-Tages-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt

Sachsen-Anhalt

  • Beherbergungsbetriebe haben geöffnet, allerding muss bei Ankunft und alle 48 Stunden ein negativer Test vorgelegt werden
  • Die Gastronomie hat sowohl im Innen- als auch Außenbereich für Gäste mit einem negativen Testergebnis geöffnet
  • Museen, Ausstellungen und Zoos haben geöffnet. Auch hier ist ein negativer Test notwendig

Schleswig-Holstein

  • Die Beherbergung zu touristischen Zwecken ist hier erlaubt. Besucher müssen bei der Ankunft und alle 72 Stunden einen negativen Test vorweisen; Genesene und vollständig Geimpfte sind von der Regelung ausgenommen
  • Die Gastronomie hat im Außenbereich ohne Testpflicht geöffnet. Für den Innenbereich ist aber ein negatives Testergebnis oder ein Impf- oder Genesenen-Nachweis erforderlich
  • Museen, Ausstellungen und Zoos haben für Geimpfte, Genesene und Getestete geöffnet

Thüringen

  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt
  • Die Außengastronomie ist mit Termin und mit Maßnahmen der Kontaktnachverfolgung geöffnet
  • Außenbereiche von Zoos und botanischen Gärten haben geöffnet; andere kulturelle Einrichtungen wie Museen bleiben aber weiter geschlossen

Mit den sinkenden Inzidenzen ist ein Ende des Lockdowns in Sicht und dem nächsten Sommerurlaub in Deutschland steht nichts mehr im Wege. Wer noch auf der Suche nach ein paar Inspirationen für das nächste Reiseziel für einen Urlaub in Deutschland ist, sollte sich diese Deals und Urlaubsschnäppchen nicht entgehen lassen!