Reiserücktritt bei Wetterchaos (Werbung)
Für eine Anreise zum Urlaubsort und damit zum Start in ein erholsames Wochenende, sind schlechte Wetterlagen am Urlaubsort oder Daheim keine guten Bedingungen. Die Frage, ob die Reise gar nicht erst angetreten werden soll, kommt unter den Urlaubern gerne auf. Wenn besondere Wetterbedingungen die Anreise in den Kurzurlaub verhindern, kann eine kurzfristige Absage der Kurzreise teuer werden.
Seitens des Gesetzgebers bestehen für Stornierungsfälle klare Bestimmungen: wer für seinen Kurzurlaub ein Hotel oder eine Kurzreise bucht – und seinen Kurzurlaub anschließend nicht antritt, muss eine Ausfallgebühr zahlen. Gebucht ist gebucht, sagt der Gesetzgeber. Das Hotel kann dem Gast bei Stornierung den vollen Reisepreis, abzüglich eingesparter Leistungen berechnen. Dabei sind die Gründe, die den Gast zur Stornierung der Reise veranlassten, irrelevant. Den Gesetzgeber interessieren, ob die Umstände, die zur Stornierung führten, in der Risikosphäre des Gastes liegen. Die Gründe, die aus Sicht des Gastes zu einer Stornierung führen sind häufig ähnlich: zumeist werden Krankheit, Trennung vom Partner, Tod von Angehörigen, berufliche Termine sowie Schneemangel oder allgemein schlechte Wetterlagen genannt.
Falls man von der Buchung zurücktreten muss, empfiehlt sich im vorherein der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Zwischen dem Gast und dem Hotel kommt ein Beherbergungsvertrag zustande. Dieser bestimmt sich nach dem BGB und kann von beiden Parteien nicht einseitig gelöst werden. Trotz eindeutiger Rechtssprechung sind sich Hotelgäste häufig nicht darüber im Klaren, dass eine Hotel-Reservierung einen rechtsverbindlichen Vertrag darstellt. Dieser Reisevertrag hat Gültigkeit, gleich auf welchem Wege der Gast die Kurzreise gebucht hat: telefonisch, im Internet oder E-Mail.
Wenn ein Gast eine gebuchte Kurzreise storniert, ist der Hotelbetreiber berechtigt, entstandene Ausfallkosten bis zu 100% dem Gast zu berechnen, wenn in der Zeit bis zur geplanten Anreise kein anderer Gast für den Kurzurlaub gefunden werden kann. Was viele Urlauber nicht wissen: eine Reise ist auf jede beliebige Person übertragbar. Im konkreten Fall einer Stornierung kann eine Ersatzperson gestellt werden.
Die Prüfung der Stornobedingungen vor Stornierung sollte unbedingt erfolgen. Überrascht reagieren Urlauber, wenn sie nach Stornierung eine Rechnung im Briefkasten vorfinden. Da Kurzreisen häufig aus einzelnen Komponenten zusammengesetzt sind und Leistungen von Drittanbietern wie Floristen, Physiotherapeuten oder Konzertveranstaltern beinhalten, können die Kosten häufig nicht reduziert werden.
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