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Reiserücktrittsversicherungen

Ein Kurzurlaub kostet oft eine Menge Geld. Viele Menschen sparen mehrere Monate im Voraus für ihren lang ersehnten Urlaub. Eine Stornierung der Reise ist oftmals sehr enttäuschend zudem sind die Stornogebühren sehr hoch. Die meisten Gründe eines Reiserücktritts geschehen plötzlich und unerwartet, deswegen kann die Abschließung einer Reiserücktrittsversicherung oft sehr zweckvoll sein.

Wann ist eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn es sich um eine sehr kostspielige und langfristig gebuchte Kurzreise handelt. Denn man weiß nie was bis zum geplanten Reisetermin passieren kann. Bei kurzfristig gebuchten Reisen sollte man auch wegen der hohen Stornokosten, solch eine Versicherung in Erwägung ziehen. Besonders für Familien mit kleinen Kindern ist eine Reiserückttrittsversicherung zu empfehlen.

Wann zahlt / haftet eine Reiserücktrittsversicherung?

– Unverträgliche Impfung
– Schlimmer Eigentumsschaden (z.B. schwerer Sturmschaden, Verwüstung, Brand in der Wohnung)
– Tod von Angehörigen/Mitreisenden
– Verfrühte Schwangerschaft
– Schwere Erkrankung, schwerer Unfall

sowie je nach Anbieter auch:

– Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität
– Plötzliche Arbeitslosigkeit
– unerwartete Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
– Arbeitsplatzwechsel

Welche Fälle deckt eine Versicherung nicht ab?

Natürlich gibt es auch Vorfälle, die eine Reiserücktrittsversicherung nicht abdeckt. Viele dieser Ereignisse können jedoch vorgebeugt werden. Baby- oder Tiersitter zum Beispiel können schnell mal abspringen, hier hilft es vorzeitig einen Alternativen Baby- oder Tiersitter zu suchen. Der Kurzurlaub sollte vorzeitig mit dem Vorgesetzten und den Kollegen besprochen werden, damit keine plötzlichen Vorfälle den Urlaub verweigern. Um Autopannen oder leichtere Unfälle zu vermeiden, sollte man das Auto frühzeitig in einer Werkstatt kontrollieren lassen. Bei Paaren, die sich vor dem gemeinsamen Urlaub trennen, werden die Rücktrittskosten von der Versicherung leider nicht übernommen. In diesem Fall hilft es einen Kompromiss einzugehen und die anfallenden Kosten zu teilen.