Schutz von Rechten an geistigem Eigentum
Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen Geisteswerke und keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich gliedert sich die Rechtsordnung in Urheberrechte (z.B. literarische und künstlerische Werken) und Gewerblichem Rechtsschutz (Patente, Marken, Muster). Die Rechte an Geistigem Eigentum sollen ermöglichen, einen wirtschaftlichen Nutzen des zu schützenden Gegenstandes zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen. Zahlreiche Schutzrechte bestehen auch im touristischen Sektor.
Daten auf Schutzrechte prüfen
Eigentum : Auf dem Reiseportal Verwoehnwochenende.de gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Rechtsprechung. Daher ist die Verwendung nicht eigener urheberrechtlich geschützter Bilder oder Texte ohne Einwilligung des Rechteinhabers unzulässig und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Grundsätzlich ist nicht Verwoehnwochenende.de sondern einzig der Hotelpartner für die Inhalte der Reiseangebote verantwortlich. Rechteinhaber müssen sich daher für alle Maßnahmen grundsätzlich an den Hotelpartner wenden.
Hotelpartner müssen bei der Einstellung von Arrangements darauf achten, ausschließlich eigene Quellen zu verwenden, um Verstöße gegen die Rechte zu vermeiden. Externen Bilder und Beschreibungen sind ohne ausdrückliche Genehmigung Dritter nicht zu verwenden. Das Angebotsspektrum sollte ferner in regelmäßigen Abständen auf Quellensicherheit geprüft werden.
VwwE-Schutzprogramm
Hintergrund des neuen VwwE-Programms zum Schutz von Rechten an geistigem Eigentum
ist, dass es vereinzelt vorkommen kann, dass gewerbliche Schutzrechte (z.B. Patente, Marken), Urheber- und Leistungsschutzrechte oder sonstige immaterielle Rechte durch Reiseangebote auf der Internetplattform Verwoehnwochenende unbeabsichtigt verletzt werden. Verwoehnwochenende.de hat entsprechendes Interesse daran, derartige Rechtsverletzungen zu verhindern.
Mit dem neu entwickelten Schutzprogramm setzt sich Verwoehnwochenende dafür ein, dass geistiges Eigentum besser geschützt wird und gleichzeitig unsere Hotelpartner besser vor unbeabsichtigten Schutzverletzungen bewahrt werden.
Reiseangebote werden zukünftig auf kritische Begriffe geprüft. Sofern ein bekannter, geschützter Begriff verwendet wird, wird ein entsprechender Hinweis ausgegeben. Das Angebot oder Teile dessen werden im Rahmen des Schutzprogramms entfernt. Den Hotelpartnern empfehlen wir, sich in solchen Fällen zunächst direkt an den Rechteinhaber zu wenden.
Beispiele für geschützte Marken
Erfahrung und Fingerspitzengefühl ist bei der Konzeption von Pauschalarrangements gefragt, wenn es darum geht den Verkauf anzuregen, kundenspezifische Anforderungen zu wecken und Kundenbedürfnisse zu erfüllen ohne dabei die Realisierbarkeit aus den Augen zu verlieren. Auf Basis langjähriger Erfahrung hat Verwoehnwochenende.de eine Romantik- und eine Wellness- Produktlinie entworfen, die speziell auf die Wünsche unserer Portalbesucher abgestimmt sind. ´Kuschelgetuschel® ´ und ´Verwöhnzauber®´ sind zwei eingetragene und geschützte Marken, die alleinig über Verwoehnwochenende veröffentlicht werden dürfen. Die Listung über Hoteleigene oder dritte Vertriebskanäle ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Verwoehnwochenende.de gestattet.
Auch Marktbegleiter operieren mit diversen eingetragenen Marken. Vor dem Hintergrund ist es ohne ausdrückliche Genehmigung des Rechteinhabers nicht gestattet, eingetragene Marken auf Verwoehnwochenende zu veröffentlichen. Demnach ist es ohne entsprechende Rechte beispielsweise untersagt, die Marken „Kuschelliebe“, „Well-Fit“, „Wellfit“ „Romantik Hotels“ auf Verwoehnwochenende.de online zu publizieren.