Schutz von Rechten an geistigem Eigentum
Geistiges Eigentum bezeichnet die Formen von Eigentum, denen Geisteswerke und keine materiellen Güter direkt zugeordnet sind. Grundsätzlich gliedert sich die Rechtsordnung in Urheberrechte (z.B. literarische und künstlerische Werken) und Gewerblichem Rechtsschutz (Patente, Marken, Muster). Die Rechte an Geistigem Eigentum sollen ermöglichen, einen wirtschaftlichen Nutzen des zu schützenden Gegenstandes zu ziehen und diesen Gegenstand vor Verfälschung zu schützen. Zahlreiche Schutzrechte bestehen auch im touristischen Sektor. Daten auf Schutzrechte prüfen Eigentum : Auf dem Reiseportal Verwoehnwochenende.de gelten selbstverständlich alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen der deutschen Rechtsprechung. Daher ist die Verwendung nicht eigener urheberrechtlich geschützter Bilder oder Texte ohne Einwilligung des Rechteinhabers unzulässig und